Hallo zukünftiger Führerscheinwerber!
Das perfekte Angebot bei dem wir individuell auf alle Deine Wünsche und die Bedürfnisse Deiner Begleiter eingehen! Die Ausbildung inkl. Übungsfahrten kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.
…das heißt: Nach der Basisausbilung in der Fahrschule kann um die Bewilligung zur Ausübung von Übungsfahrten bei der Bezirkshauptmannschaft (Bürgerservice) angesucht werden – doch HALT diesen Schritt erledigen wir für Dich.
UND SO FUNKTIONIERT’s:
– zuerst eine Basisausbildung in der Fahrschule:
– nun folgt der Antrag zur Ausübung von Übungsfahrten bei der Behörde
DANACH ZUM ZWEITEN TEIL:
– Hier gewöhnst Du Dich wieder an dein Fahrschulauto vor der praktischen Prüfung und perfektionierst Dein Fahrkönnen.
Nun ist Deine mobile Freiheit schon zum greifen nahe!!
… und natürlich wieder alle Fahrstunden mit Deinem gewünschten Fahrlehrer zu Deiner gewünschten Uhrzeit!!